Ein Mann aus Lingen muss wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Schriften für zwei Jahre und fünf Monate ins Gefängnis. Das hat das Landgericht Osnabrück entschieden. Das Amtsgericht Lingen hatte den jetzt 37-Jährigen im vergangenen Dezember ursprünglich zu anderthalb Jahren Haft verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Berufung des Angeklagten wurde als unbegründet verworfen. Auf Berufung der Staatsanwaltschaft hin wurde das Urteil aber neu gefasst und dabei verschärft. Der Lingener soll mindestens 579 kinderpornografische und weitere 259 jugendpornografische Dateien auf seinem Handy gespeichert haben.