Ab dem 1. Mai entfallen die letzten Ausnahmen von der Insolvenzanmeldepflicht. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim (IHK) in einer Pressemitteilung hin. Sie möchte regionale Unternehmen darauf aufmerksam machen. Seit dem Frühjahr 2020 waren Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie zunächst trotz Vorliegen von Insolvenzgründen von der Anmeldepflicht befreit, so heißt es in der Presseinformation. Seit Herbst vergangenen Jahres wurden entsprechende Ausnahmetatbestände für die Pflicht zur Insolvenzanmeldung allmählich aufgehoben. Nun falle auch der letzte Ausnahmetatbestand weg, so die IHK. Betroffene Unternehmen können sich unter: www.osnabrueck.ihk.de genauer über das Thema informieren.

