Leistungsträger für soziale Dienste können Zuschüsse beantragen

Die Agentur für Arbeit Nordhorn weist darauf hin, dass Leistungsträger für soziale Dienste, die aufgrund der Corona-Pandemie ihren Bestand nicht absichern können, einen Antrag auf einen Zuschuss nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) stellen können. Soziale Dienstleister können sich bei der Bundesagentur für Arbeit online darüber informieren, wie sie auf Basis des SodEG Zuschüsse beantragen können. Eine Antragstellung ist rückwirkend bis zum 1. April 2020 möglich. Mehr Informationen gibt es hier.

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