Lebensgefährtin bedroht – Landgericht bestätigt Urteil gegen 33-Jährigen

Das Landgericht Osnabrück hat heute in einem Berufungsverfahren das Urteil gegen einen 33-Jährigen wegen des Versuchs der gefährlichen Körperverletzung bestätigt. Das Amtsgericht Lingen hatte den Mann im Februar zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im Februar 2018 seine Lebensgefährtin in Lingen aus Eifersucht mit einer Gaspistole bedroht hat. Demnach hat er auch auf die Frau geschossen, der Schuss habe sich aber nicht gelöst. Anschließend nahm er ohne das Einverständnis seiner Lebensgefährtin deren Auto und fuhr damit davon, obwohl er keine Fahrerlaubnis hatte. Gegen das Urteils das Amtsgericht Lingen ging der Mann in Berufung. Das Landgericht Osnabrück verwarf heute die Berufung und bestätigte das Urteil des Amtsgerichts.

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