Landkreise machen weitere Vorgaben für Tourismus und Werkstätten

Die Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim haben zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus weitere Vorgaben erlassen. Wie die Landkreise mitteilen, dürfen Restaurants, Speisegaststätten und Mensen nur öffnen, wenn sichergestellt ist, dass die Plätze der Gäste ein Abstand von zwei Metern zueinander haben. Außerdem sind die Öffnungszeiten sind auf 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr beschränkt. Hotels, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze sowie private und gewerbliche Vermietern von Ferienwohnungen dürfen ab sofort keine Gäste mehr zu touristischen Zwecken zu beherbergen. Bereits beherbergte Personen müssen ihre Rückreise möglichst bis zum 19. März 2020, spätestens bis zum 25. März 2020 angetreten haben. Darüber hinaus ist ab sofort das Betreten von Werkstätten und Tagesförderstätten für behinderte Menschen sowie in vergleichbaren Angeboten der Eingliederungshilfe verboten. Ausnahme gelten für Menschen mit Behinderung, die eine Betreuung während des Tages. Ebenfalls vom Betretungsverbot ausgenommen sind Betriebsbereiche von Werkstätten, die medizinische und/oder pflegerelevante Produkte herstellen.

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