Landkreis Grafschaft Bentheim stellt “Zeit der besonderen Brandgefahr” fest

Der Landkreis Grafschaft Bentheim hat aufgrund der aktuellen Trockenheit und der angekündigten langanhaltenden hohen Temperaturen den Beginn einer „Zeit der besonderen Brandgefahr“ in der Region festgestellt. Der Landkreis teilt mit, dass dadurch die Paragraphen 1  bis 3 der Waldbrandverordnung des Landkreises vorgeschriebenen Reglungen ab sofort in Kraft treten. Demnach ist es verboten in Wäldern, Mooren und Heidegebieten die Straßen, befahrbaren Wege und markierte Reit- und Wanderwege zu verlassen. Außerdem ist es verboten in gefährlicher Nähe zu den genannten Gebieten Feuer anzuzünden, zu rauchen oder mit feuergefährlichen Gegenständen umzugehen. Von der Reglung sind die Erledigung öffentlicher Aufgaben und die rechtmäßige Bewirtschaftung und Nutzung von Grundstücken ausgenommen. Ein Verstoß gegen die Verordnung gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Der Landkreis weist darauf hin, dass im Wald und in der freien Natur generell Vorsicht und Aufmerksamkeit walten sollte. Im Falle eines Waldbrandes soll außerdem sofort die Feuerwehr informiert werden.

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