Landkreis Grafschaft Bentheim: Osterfeuer bis zum 15. März anmelden

Der Landkreis Grafschaft Bentheim weist darauf hin, dass in diesem Jahr Osterfeuer noch bis zum 15. März beim zuständigen Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde oder Stadt angemeldet werden können. Außerdem betont der Landkreis in seiner Pressemitteilung, dass es in diesem Jahr besonders wichtig ist, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Aufgrund des milden Winters und des zeitigen Frühjahrs ist es sehr wahrscheinlich, dass in bereits länger aufgeschichteten Holz- und Reisighaufen Vögel, wie beispielsweise der Zaunkönig, die Heckenbraunelle oder das Rotkehlchen brüten und sich dort schon Gelege oder sogar die ersten Jungvögel befinden. Daher muss das Brennmaterial vor dem Anzünden nochmals um- und aufgeschichtet werden. Weitere Informationen erteilen die zuständigen Ordnungsämter.
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