Landkreis Grafschaft Bentheim ermöglicht zweite Auffrischungsimpfung für gefährdete Personengruppen

Der Landkreis Grafschaft Bentheim ermöglicht ab sofort eine zweite Auffrischungsimpfung für besonders gefährdete Personengruppen. Das teilt der Landkreis heute mit. Menschen ab 70 Jahren, Personen, die in Pflegeeinrichtungen wohnen oder betreut werden sowie alle mit einer Immunschwäche erhalten die zweite Auffrischungsimpfung demnach nun auch in den Impfstationen des Landkreises in Nordhorn. Dafür muss der Abstand zur letzten Impfung mindestens drei Monate, bei pflegerischem und medizinischem Personal mindestens sechs Monate betragen. Zwar schütze auch eine zweite Auffrischungsimpfung nicht vor einer Ansteckung, in den meisten Fällen jedoch vor einem schweren Krankheitsverlauf, so Dr. Gerd Vogelsang, Leiter des Gesundheitsamtes der Grafschaft Bentheim.  Insbesondere Personen mit einem schwächeren Immunsystem profitierten von dem zusätzlichen Impfschutz, so Vogelsang weiter.

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