Landkreis Grafschaft Bentheim erlässt aktualisierte Allgemeinverordnung

Vor dem Hintergrund der neuen Kontaktbeschränkungen durch die Landesregierung ab dem 1. Dezember, verschärft auch der Landkreis Grafschaft Bentheim seine Regelungen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor. So verordnet das Land ab dem 1.12 eine generelle Pflicht zum Tragen einer Maske an allen Öffentlichkeiten und freiem Himmel, als auch in Eingangsbereichen und an dazugehörigen Parkplätzen – überall dort, wo sich eine Vielzahl an Menschen begegnen könnte. Vor diesem Hintergrund erlässt der Landkreis Grafschaft Bentheim in einer aktualisierten Allgemeinverfügung konkret an den folgenden Plätzen eine Maskenpflicht von 9 bis 20 Uhr: in großen Teilen der Hauptstraße und der Ochsenstraße sowie in der Straße ‚Zur Bleiche‘ und den ‚Vechtearkaden‘ in Nordhorn. Weiter betroffen von den Regelungen sind zudem der Fußweg entlang der Schaufensterfront einschließlich seiner Zugangsbereiche zu den Geschäften sowie der Schweinemarkt in Nordhorn entlang der Vechte bis zum Eingang Fußgängerzone Nord. Die Regelung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt vorerst bis zum 10. Januar.

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