Landkreis Emsland weist auf Umtauschfristen für Kartenführerscheine hin

Emsland – Der Landkreis Emsland weist auf die Umtauschfristen für Kartenführerscheine hin. In den kommenden Jahren müssen alte Führerschein gegen den innerhalb der EU einheitlichen Kartenführerschein eingetauscht werden. Von dem Pflichtumtausch sind alle Führerscheindokumente betroffen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Bund und Länder haben eine zeitliche Staffelung des Umtausches beschlossen, die sich nach dem Geburtsjahrgang bzw. nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins richtet. Für die ersten betroffenen Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 muss der Umtausch beispielsweise bis zum Januar 2022 abgeschlossen sein. Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen bis Januar 2026 ausgetauscht sein. Bis Januar 2033 müssen nach EU-Angaben alle alten Führerscheine umgetauscht worden sein. Eine Umtauschpflicht besteht derzeit noch nicht. Die Akzeptanz der „alten“ Papiere werde im Ausland aber immer geringer, so der Landkreis. Deshalb wird empfohlen, den graue oder rosafarbene Papierführerscheine jetzt schon umzutauschen. Die Umstellung kann im Bürgerbüro der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Die neuen Papiere werden nach ein bis zwei Wochen per Post zugestellt./wp

 

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