Der Landkreis Emsland hat die zuletzt in Meppen, Lingen und Papenburg durchgeführten sogenannten „Montagsspaziergänge“ zum Anlass genommen, rechtliche Hinweise zu geben. Demnach stellen die sogenannten „Spaziergänge“ eine Versammlung unter freiem Himmel nach dem Niedersächsischen Versammlungsgesetz dar und müssen bei der zuständigen Versammlungsbehörde angemeldet werden. Für alle Versammlungen im Kreisgebiet ist der Landkreis Emsland zuständig. Ausgenommen sind die Städte Meppen, Lingen und Papenburg, die in eigener Zuständigkeit handeln. Die Durchführung einer nicht angezeigten Versammlung stellt nach Angaben des Landkreises eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 3000 Euro gegen die Organisatoren geahndet werden. Es sei ein demokratisches Recht, seine Meinung zu äußern, so die zuständige Dezernentin beim Landkreis, Dr. Sigrid Kraujuttis. Aber es gebe Spielregeln, die einzuhalten seien, heißt es in der Mitteilung weiter.