Der Landkreis Emsland weist auf den neuen Qualifikationsnachweis für Berufskraftfahrer hin. Bisher galt der Eintrag der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein als Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation. Dieser Eintrag werde seit dieser Woche nach und nach durch einen sogenannten Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ersetzt, so die Kreisverwaltung. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die beispielsweise einen besseren Austausch zwischen den Mitgliedsstaaten gewährleisten soll. Bei dem FQN handelt es sich um eine Karte, die dem Führerschein ähnelt. Damit werden der Erwerb der Grundqualifikation sowie der Abschluss vorgeschriebener Weiterbildungsmaßnahmen belegt. Die bisherige Eintragung im Führerschein bleibt bis zu ihrem Ablauf gültig. Bei jeglicher Art von Neueintragungen im Führerschein komme aber zusätzlich der FQN zum Einsatz, so die Kreisverwaltung. Der Fahrerqualifizierungsnachweis kann bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden.
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