Landkreis Emsland versendet Bescheinigungen an COVID-19-Genesene

Der Landkreis Emsland versendet Bescheinigungen an COVID-19-Genesene. Das geht aus einer Presseinformation hervor. Am Sonntag ist die „COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung“ des Bundes in Kraft getreten. Geimpfte und Genesene bekommen daher wieder mehr Grundrechte zurück. Geimpfte haben einen Impfausweis als Nachweis. Eine vergleichbare Bestätigung für Genesene existiert bisher nicht. Rund 7.000 Menschen, die im Emsland eine per PCR-Test bestätigte Infektion überstanden haben, erhalten innerhalb der kommenden Tage ein Schreiben des Fachbereichs Gesundheitsdienste. Dies könne als Bescheinigung über ihre Genesung verwendet werden, so der Landkreis. Genesene werden getesteten Personen somit gleichgestellt und können Ladengeschäfte ohne vorherige Testung betreten oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen, die nur mit einer negativen Testbescheinigung zulässig sind.

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