Landkreis Emsland erlässt tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung

Der Landkreis Emsland hat im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in einem Emsbürener Betrieb heute die entsprechende tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung erlassen, dies teilt der Landkreis mit. Die Allgemeinverfügung tritt ab morgen, Dienstag, den 05. Juli, in Kraft. Mit dieser sollen die weiteren schweinehaltenden Betriebe im Landkreis Emsland und darüber hinaus in der Region vor der Afrikanischen Schweinepest geschützt werden. Um den Betrieb wurde daher eine Schutzzone mit einem Radius von rund drei km festgelegt, der auch Teile des Landkreises Grafschaft Bentheim betrifft. Zudem wurde eine Überwachungszone im Umkreis von zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb festgelegt, die 151 Betriebe mit fast 103.000 Schweinen umfasst. In den Restriktionszonen gilt eine Aufstallungspflicht für die Schweinetierbestände sowie ein Transport- und Beförderungsverbot für Schweine. Gegen die Afrikanischen Schweinepest ist bislang kein Impfstoff vorhanden. Das Virus ist für den Menschen ungefährlich.

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