Das Landgericht Osnabrück hat die Berufung eines Angeklagten gegen ein Urteil des Amtsgerichts Meppen verworfen. Das Amtsgericht hatte den 31-Jährigen im August des vergangenen Jahres wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Der Mann war im Juli 2022 mit einem Auto in Haselünne unterwegs gewesen, obwohl er keinen Führerschein hatte. Dabei hatte er einen Unfall verursacht und eine Seitenschutzplanke beschädigt. Der 31-Jährige hatte Berufung gegen das Urteil eingereicht, war aber nicht zum Gerichtstermin erschienen. Er muss nun die Kosten des Verfahrens tragen.