Landgericht Osnabrück verweist “Hate speech”-Fall zurück an das Lingener Amtsgericht

Im Fall einer Bedrohung eines Regionalpolitikers aus dem Emsland hat das Landgericht Osnabrück einen Beschluss des Lingener Amtsgerichtes, mit dem der Erlass eines Strafbefehls abgelehnt worden war, aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen. Im konkreten Fall soll sich ein Anrufer am Ende eines Telefonats über die aktuelle politische Lage beschwert haben. Gegenüber dem Regionalpolitiker aus dem Emsland soll er dann wörtlich gesagt haben: „Ich hoffe, wir kriegen einen richtig heißen Herbst, und Sie werden alle brennen.“ Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hatte den Erlass eines Strafbefehls wegen Bedrohung mit einer Sanktion von 60 Tagessätzen zu je 20 Euro beantragt. Das Amtsgericht Lingen lehnte den Antrag mit der Begründung ab, ein hinreichender Tatverdacht sei nicht gegeben. Das Wort „Brennen“ sei metaphorisch zu verstehen. Gegen die Ablehnung legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein. Das Landgericht Osnabrück begründet seine Entscheidung nun damit, dass der Täter die in Aussicht gestellte Handlung nicht wirklich planen brauche. Ausreichend sei, wenn nach seiner Vorstellung bei dem Bedrohten aus objektiver Sicht der Eindruck der Ernstlichkeit vermittelt werde. Das Amtsgericht Lingen muss nun über den Antrag der Staatsanwalt erneut entscheiden.

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