Landgericht Osnabrück verurteilt zwei Angeklagte wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz

Das Landgericht Osnabrück hat in dem Verfahren gegen zwei Angeklagte wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz heute ein Urteil gesprochen. Der erste Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt. Der zweite Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt. Das Landgericht sah es als bewiesen an, dass einer der Angeklagten im Mai des vergangenen Jahres mit einem Mietwagen von Gölenkamp in die Niederlande nach Nijmegen gefahren ist. Dort hat er auf einem Parkplatz mindestens 30 kg Marihuana abgeholt. Zurück in Deutschland hat der Angeklagte sich mit dem zweiten Angeklagten und einem bislang unbekannten Dritten in einer Kleingartensiedlung in Peine getroffen und ihnen die 30 kg Marihuana für 134.750 Euro übergeben.

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