Landgericht Osnabrück verurteilt Mann in Berufungsverfahren wegen Besitzes und Abgabe von Marihuana zu höherer Geldstrafe

Das Landgericht Osnabrück hat in einem Berufungsverfahren das Urteil des Amtsgerichts Lingen gegen einen 44-jährigen Mann teilweise aufgehoben und neu gefasst. Das Amtsgericht hatte den Mann im Februar wegen des verbotenen Besitzes und Abgabe von Cannabis in nicht geringer Menge zu einer Geldstrafe von insgesamt 6300 Euro verurteilt. Ihm war vorgeworfen worden, Marihuana für Eigenkonsum und die Abgabe an Freunde aufbewahrt zu haben. Bei Wohnungsdurchsuchungen wurden unter anderem Marihuana und zwei Feinwaagen sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt. Der Mann muss nun eine Geldstrafe von 9000 Euro zahlen.

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