Landgericht Osnabrück verurteilt fünf Angeklagte wegen unerlaubten Handels mit Schusswaffen zu mehrjährigen Freiheitsstrafen

Das Landgericht Osnabrück hat gestern fünf Angeklagte wegen des unerlaubten Handels mit halbautomatischen Schusswaffen sowie zwei Angeklagte wegen aufenthaltsrechtlicher Straftaten zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig. Das hat die Polizei mitgeteilt. Den fünf aus der Türkei stammenden Angeklagten im Alter von 26 bis 43 Jahren wurde vorgeworfen, sich in der ersten Jahreshälfte 2025 zusammengeschlossen zu haben, um große Mengen an halbautomatischen Schusswaffen von der Türkei nach Deutschland zu  bringen und zu verkaufen. Anlass für die vorangegangenen umfangreichen Ermittlungen war die Kontrolle eines der Angeklagten am 25. Mai 2025. Der türkische Staatsangehörige wurde nach der Einreise aus den Niederlanden auf der B 402 im Bereich des ehemaligen Grenzübergangs in Twist angehalten. Er zeigte einen französischen Aufenthaltstitel vor, welches die Beamten als Fälschung entlarvten. Zudem stellten die Bundespolizisten auf dem Handy des Angeklagten einen Film sicher, welches ihm als Werbevideo für den Verkauf von Waffen dienen sollte. Er wurde nach Abschluss der Maßnahmen in die Niederlande zurückgewiesen. Wenige Tage später trafen Beamten den Türken in einer Wohnung in Wuppertal wieder an. Im weiteren Verlauf der Ermittlungen konnte die Polizei die weiteren Angeklagten identifizieren.

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