Das Landgericht Osnabrück hat gestern einen Angeklagten wegen Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung in einem Berufungsverfahren zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Zudem werden die durch die Tat erlangten rund 28.900 Euro eingezogen. Das Gericht sah es als bewiesen an, dass der Angeklagte im Dezember 2019 in ein Firmengebäude in Kluse eingebrochen ist. Hierzu hat er zusammen mit einem weiteren unbekannten Täter ein Fenster und eine Tür mit einem Hebelwerkzeug beschädigt. Den Tresor, der sich in dem Gebäude befand, konnten die Täter nicht aufbrechen. Der Tresor wurde jedoch bei dem Versuch beschädigt. Daraufhin stahlen der Angeklagte und sein Komplize hochwertige Werkzeuge und Werkstattausrüstungen sowie ein in dem Gebäude abgestelltes Fahrzeug. Das Amtsgericht Papenburg hatte den Angeklagten bereits im Februar 2021 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Das Landgericht Osnabrück sah das Berufungsverfahren des Angeklagten als unbegründet an.