Landgericht Osnabrück verurteilt Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe

Das Landgericht Osnabrück hat gestern einen Angeklagten wegen Drogenschmuggels und Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im September 2021 mit einem Auto aus den Niederlanden bei Bad Bentheim nach Deutschland eingereist ist. Dabei hatte er ca. 3080 g Amphetamin, 300 Ectasytabletten, 1 g Kokain und 112 g Marihuana dabei. Die Drogen waren für den gewinnbringenden Handel bestimmt.

 

Symbolbild

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