Landgericht Osnabrück verurteilt 43-Jährigen wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls zu Bewährungsstrafe

Das Landgericht Osnabrück hat heute ein Urteil gegen einen 43-jährigen Angeklagten aus Dörpen unter anderem wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls gefällt. Das Gericht sah es als bewiesen an, dass der Angeklagte im Dezember 2018 mit zwei Mittätern in drei Privatwohnungen eingebrochen ist und dort hochwertige Kleidung, Spirituosen und weitere Gegenstände gestohlen hat. Diese sollten dem Angeklagten und seinen Komplizen durch den Weiterverkauf oder die Selbstnutzung eine dauerhafte Einnahmequelle zur Finanzierung ihres Lebensunterhaltes verschaffen. Das Landgericht Osnabrück hat den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Diese wird zur Bewährung ausgesetzt.

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