Landgericht Osnabrück verurteilt 33-Jährigen wegen Beihilfe zu einer Geldautomatensprengung

Das Landgericht Osnabrück hat heute einen 33-Jährigen wegen Beihilfe zum vorsätzlichen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und Beihilfe zum Diebstahl zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als bewiesen an, dass der Angeklagte und sein jetzt 30-jähriger Komplize die Fluchtfahrzeuge bei einer Geldautomatensprengung gefahren haben. Für die Hilfe sollten die Angeklagte von einem Verwandten des 33-Jährigen 5.000 Euro erhalten. Die beiden Angeklagten waren bereits im September 2020 jeweils zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Dieses Urteil wurde aber im Mai 2021 vom Bundesgerichtshof aufgehoben und heute neu verhandelt. Dabei wurden die Verfahren der beiden Angeklagten voneinander getrennt. Das Verfahren des 30-jährigen Angeklagten findet im März statt. Der 33-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.

 

Symbolbild

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