Landgericht Osnabrück verhandelt neues Strafmaß für Fluchtwagenfahrer bei Geldautomatensprengung in Twist

Das Landgericht Osnabrück verhandelt heute erneut im Fall einer Geldautomatensprengung in Twist im Februar 2016. Die jetzt 32 und 30 Jahre alten Angeklagten waren bereits im September 2020 wegen Beihilfe zum Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion zu jeweils drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil im vergangenen Mai auf. Die Bemessung der Strafe sei fehlerhaft gewesen, deshalb müsse das Landesgericht erneut darüber entscheiden. Nach Auffassung des Gerichts steht jedoch fest, dass die beiden Männer von einer dritten Personen das Angebot bekamen, bei einer geplanten Geldautomatensprengung zu unterstützen. Dafür haben sie 5.000 Euro erhalten. Die beiden Angeklagten fungierten bei der Automatensprengung im Februar 2016 in Twist als Fahrer von zwei Fluchtfahrzeugen.

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