Landgericht Osnabrück verhandelt am Montag über Vorwurf der Geldautomatensprengung

Weil er als Teil einer größeren Gruppierung in fünf Fällen an der Sprengung von Geldautomaten im ganzen Bundesgebiet beteiligt gewesen sein soll, muss sich ein 31-jähriger Mann aus den Niederlanden ab kommendem Montag (8.März) vor dem Landgericht Osnabrück verantworten. Das teilt das Landgericht Osnabrück in einer Presseinformation mit. Die Taten sollen sich in den Jahren 2018 bis 2020 unter anderem in Nordhorn ereignet haben. In vier von fünf Fällen soll es den Tätern gelungen sein, den Geldautomaten zu sprengen. Dabei sollen sie einen erheblichen Sachschaden zumeist im fünfstelligen Bereich verursacht haben. In zwei Fällen sollen die Täter Bargeld erbeutet haben. Darunter erbeuteten sie mehr als 200.000 Euro bei der letzten Tat im September 2020 in Nordhorn. Nach der Tat in Nordhorn soll der Angeklagte mit einem Motorroller geflohen sein, dabei habe er jedoch einen Unfall gehabt. Er wurde am selben Tag in Untersuchungshaft genommen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vorsätzliches Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion in fünf Fällen vor. Bei einem Fall soll es bei einem Versuch geblieben sein. Im Fall einer Verurteilung drohe dem Angeklagten eine Gesamtfreiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren.

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