Landgericht Osnabrück: Urteil um Steuerhinterziehung eines Restaurants in Meppen gesprochen

Das Landgericht Osnabrück hat heute in einem Prozess wegen Steuerhinterziehung ein Urteil gegen eine Inhaberin eines Restaurants in Meppen verhängt. Die 45-jährige Frau wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt und muss einen Betrag in Höhe von 585.000 Euro zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte von April 2013 bis 2019 Einnahmen in ihrem Restaurant nachträglich manipuliert hat. Laut dem Finanzamt haben die gemeldeten Gewinne dadurch pro Jahr jeweils um einen sechsstelligen Betrag unter den tatsächlichen Gewinnen gelegen. Auch die Umsatzsteuer wurde dadurch in einem erheblichen Umfang geschmälert. Die Angeklagte hat insgesamt rund eine halbe Million an Umsatz-, Einkommens- und Gewebesteuer hinterzogen. Dafür nutzte sie ein eigens zu Manipulationszwecken eingerichtetes Kassensystem von einem Unternehmen in Gelsenkirchen. Dieses ermöglicht es, über eine spezielle Funktion nachträglich Umsätze zu löschen.

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest

Programm