Landgericht Osnabrück hat Angeklagte wegen Droggenschmuggels verurteilt

Das Landgericht Osnabrück hat zwei Angeklagte wegen Drogenschmuggels und Drogenhandels in nicht geringer Menge zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren und acht Monaten sowie drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als bewiesen an, dass die beiden 51 und 56-jährigen Angeklagten im Januar des vergangenen Jahres mit dem Auto aus den Niederlanden bei Bad Bentheim nach Deutschland eingereist sind. Dabei haben sie vier Waschmittelpakete befüllt mit etwa 3 kg Marihuana transportiert. Das Marihuana war für den Weiterverkauf in Polen durch unbekannte Dritte bestimmt gewesen. Der 51-Jährige hat dabei griffbereit ein Messer mit sich geführt.

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