Landgericht Osnabrück fällt Urteile in zwei Berufungsverfahren wegen Trunkenheit am Steuer

Das Landgericht Osnabrück hat heute in zwei Berufungsverfahren wegen Trunkenheit am Steuer Urteile gefällt. Im ersten Verfahren war der Angeklagte vom Amtsgericht Nordhorn im November 2021 zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Augst 2020 mit einem Blutalkoholgehalt von mindestens 2,47 Promille eine öffentliche Straße befahren hat. Zudem hatte er im November 2020 insgesamt 29 Mal den Notruf der Polizei gewählt, ohne in einer Notlage zu sein. Das Landgericht Osnabrück hat die Berufung verworfen.
Im zweiten Berufungsverfahren wurde das Urteil vom Amtsgericht Meppen von September 2021 aufgehoben. Das Gericht hatte den Angeklagten wegen Fahrens mit einem Blutalkoholgehalt von mindesten 2,53 Promille im öffentlichen Straßenverkehr ohne Führerschein zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Das Landgericht Osnabrück hat diese Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Zudem sind die Behörden angewiesen, dem Angeklagten vor einem Ablauf von drei Jahren keine Fahrerlaubnis zu erteilen.

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