Landgericht Osnabrück fällt Urteil im Fall um Praxisbrand in Nordhorn

Das Landgericht Osnabrück hat heute in einem Verfahren um einen Praxisbrand in Nordhorn ein Urteil gegen eine 25-jährige Frau gefällt. Der Vorwurf lautete schwere Brandstiftung. Die Kammer wertete die Tat allerdings als einfache Brandstiftung und verhängte gegen die Frau eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Dazu gehören unter anderem auch 100 Stunden gemeinnützige Arbeit. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 25-Jährige vor drei Jahren in Nordhorn eine Zahnarztpraxis, in der sie als Auszubildende angestellt war, in Brand steckte. Dadurch entstand ein hoher sechsstelliger Betrag. Das Motiv ihrer Tat konnte allerdings nicht vollständig aufgeklärt werden – die Angeklagte glaubte, dass eine innere Stimme sie zur Tat gedrängt habe. Vor allem aufgrund ihrer persönlichen positiven Entwicklung hat die Kammer heute ein milderes Strafmaß verhängt.

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