Das Landgericht Osnabrück hat gegen einen Inhaftierten in einer JVA im Emsland in einem Berufungsverfahren ein Urteil gesprochen. Der Mann war unter anderem wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt. So ist er im März 2019 nicht der Aufforderung nachgekommen, sich in seinen Haftraum zu begeben. Weiter hat er unter anderem einen Kühlschrank in den Flur geschleudert und ein selbstgebasteltes Messer in der Hand gehalten. Das wiederum legte er auch nach Aufforderung der Vollzugsbeamten nicht beiseite. Auch im Mai 2019 hat sich der Angeklagte nicht an Anweisung gehalten, eine Fensterscheibe zertrümmert und Vollstreckungsbeamten einen Stuhl entgegengeworfen. Der Angeklagte wurde in einem Verfahren im September 2020 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat verurteilt. Gestern erfolgte dann das Urteil im Berufungsverfahren. Der Mann wurde nun zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.