Landgericht Osnabrück erhöht Haftstrafe für Papenburger nach Körperverletzung

Heute Vormittag hat das Landgericht Osnabrück in einem Berufungsverfahren gegen einen 26-jährigen aus Papenburg verhandelt. Das Amtsgericht Papenburg hatte ihn im Juli 2025 wegen gefährlicher Körperverletzung zu 1 Jahr und 10 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Januar 2022 in Papenburg auf einen Mann eingestochen und ihn schwer verletzt zu haben. Das Landgericht Osnabrück erhöhte nun die Gesamtfreiheitsstrafe auf 3 Jahre und 11 Monate. Die weitergehende Berufung des Angeklagten wurde abgewiesen, er trägt die Kosten des Verfahrens.

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