Landgericht Osnabrück bestätigt Entscheidung zur Beschlagnahme eines mutmaßlich gefälschten Impfausweises

Das Landgericht Osnabrück hat die Entscheidung zur Beschlagnahme eines mutmaßlich gefälschten Impfausweises bestätigt. Das teilt das Landgericht Osnabrück in einer Pressemitteilung mit. Am 11. Oktober beantragte die Polizei die gerichtliche Bestätigung einer Beschlagnahme eines gefälschten Impfausweises. Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, in einer Apotheke in Nordhorn einen gefälschten Impfausweis vorgelegt zu haben. Dies soll er gemacht haben, um ein digitales Impfzertifikat zu erhalten. Das Amtsgericht Osnabrück lehnte die gerichtliche Bestätigung der Beschlagnahme ab, weil das vorgeworfene Verhalten nicht strafbar sei. Es handle sich um eine Strafbarkeitslücke. Ein Impfpass sei ein Gesundheitszeugnis, eine Apotheke sei jedoch keine Behörde, sondern ein privates Unternehmen. Das Gebrauchen eines gefälschten Gesundheitszeugnisses sei im privaten Bereich nach der zurzeit bestehenden Rechtslage straffrei, so heißt es in der Pressemitteilung. Die 3. große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück wies jedoch darauf hin, dass eine Sicherstellung eines gefälschten Impfausweises trotzdem möglich sei. Das Gebrauchen eines unechten Impfausweises stelle eine Gefahr für die Allgemeinheit dar.

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