Landgericht ordnet Unterbringung eines 42-jährigen Mannes aus Geeste in einer Psychiatrie an

Das Osnabrücker Landgericht hat in einem Verfahren gegen einen 42-jährigen Mann aus Geeste dessen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Mann war wegen des Vorwurfs des besonders schweren Raubes angeklagt worden. Er hatte im März vergangenen Jahres einen Kassierer in einem Lebensmittelmarkt in Osnabrück mit einem Messer bedroht. Dabei soll er gesagt haben:“ Mach’ nichts, sonst stech’ ich dich ab!“. Dann hatte er 800,00 Euro aus der Kasse genommen und das Geschäft verlassen. Laut Gerichtsurteil muss der Beschuldigte neben der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus die Kosten des Verfahrens tragen.

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