43-Jähriger muss sich wegen Führens einer halbautomatischen Kurzwaffe vor dem Landgericht verantworten

Ein 43-jähriger Angeklagter muss sich heute wegen des Führens einer halbautomatischen Kurzwaffe und dem fahrlässigen Besitz sowie dem Führen von weiteren Waffen in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Osnabrück verantworten. Nach Angaben des Landgerichts wurde der 43-Jährige im Oktober 2022 vom Amtsgericht Papenburg zu einer Geldstrafe von 6.300 Euro verurteilt. Der Angeklagte soll im Oktober 2021 eine ungeladene Pistole und einen Schlagstock in seinem Auto in Papenburg bei sich gehabt haben. Dabei soll ihm bewusst gewesen sein, dass er die Waffe nicht führen durfte.

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