Kriminalprävention: Wenn Anhusten zur Straftat wird

Mittlerweile hat sich herumgesprochen, daß das neuartige Coronavirus SARS-Cov 2 hauptsächlich durch Tröpfcheninfektion oder durch Aerosole verbreitet wird. Die Viren einer angesteckten Person werden beim Husten oder Niesen in kleinsten Tröpfchen in alle Richtungen versprüht. Darum hat sich die sogenannte Husten-Etiquette durchgesetzt, bei der man in seine Armbeuge hustet oder niest. Regelmäßig hört man jedoch von Leuten, die anderen damit drohen, sie anzuhusten oder zu bespucken; sie setzen sich bewußt über die Hygieneregeln hinweg und drohen damit, durch ihren Speichel andere Menschen anzustecken. Betroffen sind beispielsweise Polizisten, Fahrkartenkontrolleure oder Verkäuferinnen im Supermarkt. Als Laie würden viele bestimmt vermuten, daß so ein Verhalten in Richtung „versuchte Körperverletzung“ geht. Ob das stimmt, weiß Uwe van der Heiden von der Polizei Nordhorn.

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