Im dritten und letzten Teil unserer Reihe über Gefahren durch Schreckschusswaffen wollen wir die Frage klären, was es bedeutet, eine solche Waffe zu besitzen. Wer einen Kleinen Waffenschein hat, darf eine Schreckschusswaffe mit sich führen. Aber: Nicht immer und überall. Mit Uwe van der Heiden von der Polizei Nordhorn wollen wir heute herausfinden, was man trotz Kleinem Waffenschein nicht darf.