Kriminalprävention: Gefahr durch Schreckschußwaffen – Teil 1

Heute starten wir eine kleine Reihe, weil sich das Thema, um das es geht, nicht in drei Minuten abhandeln lässt. Es geht um die Gefahr durch Schreckschusswaffen. Diese Waffen darf der Inhaber eines sogenannten „Kleinen Waffenscheins“ besitzen. Im ersten Teil wollen wir zunächst klären, was das überhaupt für Waffen sind, wofür dieser Kleine Waffenschein nötig ist. Und das erklärt Kriminaloberkommissar Uwe van der Heiden EVW-Reporter Daniel Stuckenberg.

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