Kindergeld mit 18: Vereinfachtes Antragsverfahren möglich

Die Familienkasse erleichtert den Kindergeldbezug für volljährige Kinder. Drei Monate vor dem 18. Geburtstag erhalten Familien ein Schreiben mit einem Zugangscode für den Online-Kindergeld-Service, informiert die Agentur für Arbeit Nordhorn heute. Ein unterschriebener Antrag ist damit nicht mehr erforderlich. Um eine Unterbrechung der Zahlungen zu vermeiden, können Kindergeldberechtigte bis sechs Wochen vor dem 18. Geburtstag das vereinfachte Verfahren nutzen. Dafür reicht die elektronische Übermittlung eines Nachweises, wie einer Schul- oder Studienbescheinigung. Dies gilt als Änderungsantrag. Nach Ablauf dieser Frist ist ein unterschriebener Antrag oder eine Online-Identifizierung mit der BundID erforderlich. In jedem Fall erhalten die Familien einen neuen Bescheid über die Festsetzung des Kindergeldes über das 18. Lebensjahr hinaus.

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