Nach einem Ausbruch der Geflügelpest Ende Juni im Bereich der Stadt Bad Bentheim sind im Landkreis Grafschaft Bentheim keine weiteren Fälle der hochansteckenden Virus-Erkrankung aufgetreten. Wie die Kreisverwaltung mitteilt, gilt der Ausbruch der Geflügelpest damit als erloschen und die Tierseuchenschutzmaßnahmen können aufgehoben werden. Ab dem morgigen Mittwoch (7. August 2024) gelten für die geflügelhaltenden Betriebe im Radius von zehn Kilometern rund um den Ausbruchsbetrieb keinerlei Einschränkungen mehr. Innerhalb dieser bisherigen Überwachungszone werden insgesamt rund 1,5 Millionen Tiere gehalten. Die Betriebe dürfen ihr Geflügel ab morgen wieder im Freien halten, die Stallpflicht ist dann beendet, erklärt Dr. Matthias Sielker, stellvertretender Leiter der Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz beim Landkreis Grafschaft Bentheim. Auch wenn die strengen Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Geflügelpest aufgehoben werden, appelliert das Grafschafter Veterinäramt an die geflügelhaltenden Betriebe, ihre Tiere aufmerksam im Blick zu behalten und bei Auffälligkeiten sofort den Landkreis zu verständigen.
Die entsprechende Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landkreises abrufbar.
Symbolbild