Keine Sozialversicherung für Mitarbeitende bezahlt: Lathener Unternehmer vor Landgericht Osnabrück

Heute steht ein Unternehmer aus Lathen vor dem Landgericht Osnabrück. Das Amtsgericht Papenburg verurteilte den jetzt 61-jährigen Angeklagten bereits im August 2022 wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt in 13 Fällen und wegen Betruges zu einer Gesamtgeldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 45 Euro. Dem Angeklagten wird vorgeworfen zwischen Februar und September 2020 als Geschäftsführer eines Unternehmens in Lathen Sozialversicherungsbeiträge für mehrere Mitarbeiter nicht abgeführt zu haben. Dabei geht es um einen Betrag in Höhe von über 18.000 Euro. In der Zeit von Mai 2019 bis Mai 2020 soll sich der 61-Jährige zudem beim Zahnarzt behandelt lassen haben ohne den Arzt bezahlen zu können. Dem Angeklagten soll bewusst gewesen sein, dass er den von den Leistungen der privaten Krankenversicherung nicht abgedeckten Anteil nicht würde begleichen können.

Symbolbild

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