Keine Bescheinigung für “medizinischen” Cannabis – Strafverfahren eingeleitet

440 Gramm Cannabis stellten Osnabrücker Zöllner bei einer Fahrzeugkontrolle an der Autobahnabfahrt Gildehaus fest. Zwei Personen waren am vergangenen Mittwoch mit ihrem PKW aus den Niederlanden eingereist. Bei der Kontrolle gaben die Fahrzeuginsassen an, sich das Cannabis zu medizinischen Zwecken in den Niederlanden besorgt zu haben. Für die Einfuhr solcher Betäubungsmittel muss allerdings eine entsprechende Bescheinigung im Rahmen einer ärztlichen Behandlung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens vorhanden sein. Da die Reisenden diese nicht vorweisen konnten, wurden 10 Plastikdosen mit insgesamt 440 Gramm Cannabis sichergestellt. Wegen des Verdachts der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln leiteten die Beamten ein Strafverfahren ein.

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