Personen, die aus dem Ausland ins Emsland zurückkehren, müssen nicht mehr grundsätzlich für 14 Tage in Quarantäne. Das teilt der Landkreis mit. Anfang der Woche hatte das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einen entsprechenden Paragraphen der Landesverordnung außer Kraft gesetzt. Demnach dürfen Einreisende nicht mehr pauschal als potenzielle Ansteckungsgefahr gesehen werden. Diesem Urteil folgt der Landkreis Emsland jetzt. Alle, die aktuell durch die entsprechende Verordnung in Quarantäne sind, dürfen diese wieder verlassen. Ob sich in diesem Zusammenhang andere Regelungen ergeben, bleibt nach Landkreisangaben abzuwarten.