Kein persönliches Treffen mit dem Angeklagten: Jens Spahn sagt in Verfahren wegen versuchten Maskenbetrugs gegen Emsländer aus

Der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat heute vor dem Landgericht Osnabrück als Zeuge in einem Verfahren gegen einen Emsländer wegen versuchten Betruges mit FFP2-Masken ausgesagt. Der Emsländer soll der Bundesregierung im Jahr 2020 Schutzmasken im Wert von 42 Millionen Euro angeboten haben. Diese konnte er jedoch nicht liefern. Des Weiteren soll der Angeklagte ein Treffen mit Jens Spahn erfunden haben. Dieser soll nach Angaben des Angeklagten eine finanzielle Beteiligung an dem geplanten Geschäft eingefordert haben. Wie das Landgericht mitteilt, hat Spahn in seiner Aussage erklärt, sich nicht persönlich mit dem Angeklagten getroffen zu haben. Erstrecht habe er in keiner Weise eine Beteiligung an eventuellen Geschäften eingefordert. Er habe das Angebot des Angeklagten zur Lieferung von FFP2-Masken nicht als finales Angebot verstanden, sondern allenfalls als Einstieg in Gespräche. Diese habe es aber nicht gegeben, weil das Angebot in der damaligen Lage nicht mehr attraktiv gewesen sei.

Symbolbild

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