Kapitalerhöhungsschwindel und Subventionsbetrug: Papenburger muss sich vor Landgericht Osnabrück verantworten

Heute steht ein Angeklagter aus Papenburg in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Osnabrück. Vorher verurteilte ihn das Amtsgericht Osnabrück im Oktober 2022 wegen Kapitalerhöhungsschwindels und Subventionsbetruges zu einer Gesamtgeldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 40 Euro. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, dass er bei der Errichtung einer Kapitalgesellschaft unrichtige Angaben gemacht haben soll, um das Stammkapital aufzubringen. Zudem soll der Angeklagte dafür gesorgt haben, dass er Corona-Soforthilfe gewährt bekommt. Dazu habe er der Behörde gegenüber falsche Informationen zur finanziellen Situation seiner Gesellschaft gemacht.

 

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