Jugendstrafe für 20-Jährigen wegen Besitzes und Abgabe von Betäubungsmitteln in mehreren Fällen

Das Amtsgericht Nordhorn hat einen 20-jährigen Angeklagten wegen Besitzes und Abgabe von Betäubungsmitteln schuldig gesprochen. Der Angeklagte soll unter anderem in insgesamt neun Fällen gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln Handel getrieben haben. Bei dem Urteil hat das Gericht das Jugendstrafrecht angewendet. Er muss 1000 Euro Strafe zahlen, Kontakt zur Drogenberatungsstelle aufnehmen, regelmäßige Urinkontrollen durchführen und er hat laut einer Mitteilung des Gerichtes eine einjährige Betreuungsanweisung erhalten.

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