Das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Lingen hat einen Mann wegen versuchter räuberischer Erpressung, vorsätzlicher Körperverletzung, Unterschlagung sowie wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes ohne Körperkontakt in Tateinheit mit dem Besitz kinderpornografischer Schriften schuldig gesprochen. Der junge Mann muss eine bereits begonnene Arbeitsmaßnahme fortführen. Im Frühjahr 2024 hatte er als Heranwachsender Geld von seinem Adoptivvater gefordert. In diesem Zusammenhang schlug er dem Mann ins Gesicht und drohte damit, einen weiteren Adoptivsohn zu töten, sollte er kein Bargeld bekommen. Außerdem hatte er in einem Videochat einer 13-Jährigen seine Genitalien gezeigt. Zudem hatte er das Mädchen aufgefordert, ihm intime Fotos zu schicken.

