Interessenbekundungsverfahren soll Ideen für Nordhorner Eissporthallengelände hervorbringen

In einem Interessenbekundungsverfahren sollen Ideen für das Eissporthallengelände in Nordhorn gefunden werden. Wie der Landkreis Grafschaft Bentheim mitteilt, soll ein solches Verfahren gemeinsam mit der Stadt Nordhorn auf den Weg gebracht werden. Das habe der Kreistag am vergangenen Donnerstag beschlossen. Die Stadt Nordhorn habe in Gesprächen über die Nachnutzung des Geländes signalisiert, dass verschiedene Akteure Interesse an der Halle bekundet haben. Mit Blick auf die einsturzgefährdete Dachkonstruktion glaube er nicht an eine wirtschaftliche Nachnutzung der bestehenden Halle, erklärt Landrat Uwe Fietzek. Sollten sich dennoch sinnvolle Ideen ergeben, sei er dafür offen. Laut Kreistagsbeschluss soll das Interessenbekundungsverfahren bis Mai 2024 abgeschlossen sein. Der Landkreis stellt einen einmaligen Zuschuss in Höhe der eingesparten Abrisskosten von rund 450.000 Euro in Aussicht, sollte die Halle weiter genutzt werden können. Die Kosten von etwa 20.000 Euro für das Interessenbekundungsverfahren teilen sich Stadt und Landkreis zu gleichen Teilen.

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