Insolvenzgerichte in der Region bleiben erhalten

Die Große Koalition und der Koalitionspartner haben sich auf die Reform der Insolvenzordnung geeinigt, so die CDU Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann und Albert Stegemann in einer Pressemitteilung. Ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums sah vor, dass Unternehmensinsolvenzen verpflichtend nur an maximal einem Amtsgericht in einem Landgerichtsbezirk angesiedelt werden dürfen. Unter anderem Connemann und Stegemann forderten daraufhin eine Nachbesserung des Gesetzesentwurfs. Die Standorte im Emsland und der Grafschaft Bentheim bleiben nun erhalten. Insolvenzfälle können somit auch in Zukunft an den Amtsgerichten in Lingen, Nordhorn, Meppen und Papenburg beraten werden und nicht ausschließlich zentral in Osnabrück. Die Entscheidung sei ein klares Bekenntnis zu den dezentralen Strukturen im ländlichen Raum, so Stegemann.

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