Das Amtsgericht Meppen hat einen 35-jährigen inhaftierten Angeklagten vom Vorwurf der räuberischen Erpressung und der vorsätzlichen Körperverletzung freigesprochen. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, dass er im Namen eines Mitgefangenen in der JVA Meppen, von einem Inhaftierten grundlos die Zahlung von 25,00 Euro verlangt habe. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, soll er dem Mitgefangenen eine heftige Ohrfeige gegeben haben und den Teil eines Einkaufes gefordert haben. Der Geschädigte habe sich auf keine Forderungen eingelassen. Das Gericht hat den Angeklagten in der Verhandlung am Mittwoch freigesprochen.