Indizienprozess wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen endet mit Geldstrafe

Das Amtsgericht Nordhorn hat einen Mann wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen im minderschweren Fall zu einer Geldstrafe von 4.800 Euro verurteilt. Ein minderschwerer Fall sei unter anderem deshalb angenommen worden, weil die Tat fast 18 Jahre zurückliegt, so das Gericht in einer Pressemitteilung. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, im März 2004 bei seiner fest schlafenden Freundin den vaginalen Geschlechtsverkehr bis zum Samenerguss durchgeführt zu haben. Er war damals 21 Jahre alt, die Frau 17 Jahre. Angeklagter und Opfer heirateten später und gründete eine Familie. Nachdem die Ehe geschieden wurde, erhob das Opfer Strafanzeige. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest

Programm